Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Angestellte und Arbeiter versichern, wobei der Gesetzgeber ein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (50.850 EUR) vorschreibt. Selbstständige können sich ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens frei für die private Krankenvollversicherung entscheiden.
Die Leistungen der privat Krankenversicherung (oft auch private Krankenkasse genannt) variiert je nach Gesellschaft. In der Regel werden einige Maßnahmen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil übernommen werden.