Eine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK – Die Gesundheitskasse.) ist eine regional abgegrenzte Krankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland; die Abgrenzung kann eine Landesregierung durch Rechtsverordnung vornehmen (§§ 143–146a SGB V). Die AOKs gehören zur Kassenart „Allgemeine Ortskrankenkassen“ (§ 4(2) SGB V).
Die AOKs betreuen mit 61.500 Mitarbeitern und 1.710 Geschäftsstellen 25,3 Millionen Menschen (im Durchschnitt 2004). Dies entspricht einem Drittel der Bevölkerung Deutschlands und knapp 37 %Marktanteil. Damit sind die AOKs Marktführer in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es gibt sechzehn AOKs, die sowohl Krankenkasse als auch Landesverband im Sinne des SGB V sind. In jedem Bundesland gibt es eine AOK und in Nordrhein-Westfalen sogar zwei (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Westfalen-Lippe). Zum 1. Juli 2006 fusionierten die AOK Rheinland und die AOK Hamburg zur AOK Rheinland/Hamburg. Damit haben sich erstmals zwei Ortskrankenkassen über Landesgrenzen hinweg zusammengeschlossen.
Aufgrund ihrer rechtlichen Struktur bezeichnet man eine AOK auch als eine landesunmittelbare Kasse, d. h. sie unterliegt der Aufsicht der für die Gesundheitspolitik zuständigen Landesgesundheitsministerien. Die AOKs sind rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben eigene Selbstverwaltungen aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und eigene Vorstände.
Die AOKs treten unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse.“ mit einheitlichem Erscheinungsbild auf. Der korrekte Plural lautet AOKs, da dies ein Markenname ist und daher nicht der Plural von „Kassen“ gebildet wird. Zudem besteht Verwechslungsgefahr mit der (inoffiziellen) Abkürzung der AOK Niedersachsen AOKN.
Quelle: Wikipedia