Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Anfhebung Beitragsbemessungsgrenze verfassungswidrig

Der Deutsche Führungskräfteverband (ULA) hält eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung um fast 1.700 Euro auf 5.250 Euro für verfassungswidrig.

Es muss klare Abgrenzungsmerkmale zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einem steuerfinanzierten Gesundheitswesen geben. Wichtigstes Element dabei ist eine Belastungsobergrenze bei den Beiträgen. Diese muss so bemessen sein, dass nicht nur eine sehr kleine Minderheit von Arbeitnehmern davon profitiert.

Dr. Joachim Betz, Präsident des Verbandes: "Wie der Teufel das Weihwasser scheut die Regierung die längst überfällige Lockerung der Strukturen auf der Anbieterseite im Gesundheitsbereich. Solange CDU/CSU und SPD die Monopol- und Kartellstrukturen bei Krankenkassen, Kassenärzten und Krankenhäusern nicht lockern, verbietet sich jede stärkere Belastung der Leistungsträger."

Eine Anhebung von Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau von 5.250 Euro wäre auch ein Schlag ins Gesicht aller freiwillig Versicherten, die bislang von einer Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung keinen Gebrauch gemacht haben und damit häufig auch ein bewusstes Bekenntnis zu einer Solidarität mit Augenmaß verbunden haben.

Quelle: Deutscher Führungskräfteverband



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