Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; Krankschreibung) ist die Bestätigung eines ArztesZahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch vom ihm auch schon vorher (unter Umständen bereits am ersten Tag) verlangt werden (§ 5EFZG). oder

Der Arbeitnehmer hat nach deutschem Recht die arbeitsvertragliche Pflicht, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Die Erfüllung dieser Pflicht sichert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Nach dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag können zeitlich abweichende Regelungen gelten.

Auch bei einer Erkrankung im Ausland muss grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber auf dessen Kosten zugehen. Zuvor sind ihm ebenfalls die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schnellstmöglich (per Telefon, per Fax oder E-Mail) mitzuteilen.

Die deutsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung richtet sich danach, ob der Patient Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) ist.

Patient ist Mitglied der GKV

Mitglieder der GKV erhalten ein dreiteiliges, selbstdurchschreibendes Formular (DIN A5 - hoch).

Es handelt sich hierbei um das Muster 1 der KV.

  1. Seite - für die Krankenkasse (das Original)
  2. Seite (gelb - deshalb die umgangssprachliche Bezeichnung: "gelber Schein" oder "Option gelb") - Durchschlag für den Arbeitgeber (hat nur die obere Hälfte - DIN A6 quer - ohne Krankheitsbezeichnung)
  3. Seite (weiß) - Durchschlag für den ausstellenden Arzt oder Zahnarzt (für die Krankenakte).

Auf der ersten und dritten Seite ist neben der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Daten der Krankenversicherungskarte (KVK-Kopf) des Erkrankten und dem Namen des attestierenden Arztes auch die nach dem ICD-10 verschlüsselte Diagnose vermerkt (nicht jedoch bei AU-Bescheinigungen vom Zahnarzt), wegen welcher Arbeitsunfähigkeit besteht.

Auf der zweiten Seite (für den Arbeitgeber) fehlen aus Gründen des Datenschutzes die medizinische Indikation.

Die Krankenkasse benötigt die medizinischen Daten, um die Dauer des Anspruches auf Entgeltfortzahlung zu prüfen und ggfs. den Anspruch auf Krankengeld festzustellen.

Patient ist Mitglied der PKV

Hier sind zwei verschiedene Formulare möglich: Zum Einen das vorgenannte Formular und zum Anderen eine Bescheinigung in einfacher - freitextlicher - Ausfertigung.

Quelle: Wikipedia 

 



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