Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Arzneikosten: Quittungen sammeln

Wer viele Medikamente benötigt, soll sich über jede Zuzahlung in der Apotheke eine Quittung ausstellen lassen, empfiehlt das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau. Die seit Anfang des Jahres gültige Zuzahlungsregelung besagt, dass niemand mehr als zwei Prozent des jährlichen Familieneinkommens dafür aufwenden muss. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent. Auch die Zuzahlungen für mitversicherte Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder über achtzehn Jahre – jüngere sind grundsätzlich befreit – sind anrechenbar. Damit die Krankenkassen die Quittungen anerkennen, muss neben der Art der Leistung auch der Name des Patienten angegeben sein.

Quelle: Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau 


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