Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Beginn der Krankengeldzahlung

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, d. h. die Leistung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Wegfall des regulären Einkommens. Bei Beschäftigten ist dies das Ende der (in der Regel 6-wöchigen) Entgeltfortzahlung. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld haben bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Bei Selbstständigkeit richtet sich der Beginn der Leistung nach der Satzung der Krankenkasse und der gewählten Versicherung. Manche gesetzlichen Kassen bieten für Selbstständige gar keine Versicherung mit Krankengeld an, bei anderen kann zwischen Krankengeldbeginn ab dem ersten Tag oder nach mehreren Wochen gewählt werden. Je früher der Krankengeldanspruch besteht, desto höher ist der Beitrag, den der Selbstständige an die Krankenkasse zu zahlen hat. Viele Selbstständige, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wählen aus Kostengründen die Option ohne Krankengeldanspruch und versichern den Verdienstausfall privat. Arbeitslose erhalten Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Quelle: Wikipedia



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