Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Beiträge der PKV

Die PKV erhebt, im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien.

Der Beitrag wird zu Beginn festgesetzt und richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Geschlecht - Frauentarife sind aufgrund der höheren Lebenserwartung und höherem Behandlungsbedarf in der Regel teurer.
  • Eintrittsalter der versicherten Person.
  • Tarifliche Leistungen - Höhere Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung) ergibt höheren Beitrag.
  • Gesundheitszustand - Entsprechende Vorerkrankungen führen zu:
    • Risikozuschläge sind meist prozentuale Aufschläge auf den Normalbeitrag. Diese können unter Umständen, jedoch nur auf Antrag des Versicherungsnehmers, je nach Gesundheitszustand, nach geraumer Zeit überprüft und gegebenenfalls reduziert werden.
    • Leistungsstaffelung - Der Versicherer gewährt, zumeist im Zahnersatzbereich, eine in den ersten Versicherungsjahren gestaffelte, summenmäßig begrenzte Erstattung.
    • Leistungsausschlüsse schließen die Behandlungskosten für die Diagnose einer bestimmten Vorerkrankung aus.
    • Ablehnung - Private Krankenversicherer können, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes auch ganz ablehnen. Ausnahme: Nachversicherung eines Neugeborenen. Bei bestehender Vollversicherung für die Eltern muss der Neugeborene unabhängig seines Gesundheitszustandes vom Versicherer akzeptiert werden.

Der zu entrichtende Beitrag bleibt, so die Theorie, über die gesamte Dauer des Vertrages gleich. In der Praxis erhöht sich der Beitrag, ähnlich wie in der GKV, jedoch aufgrund folgender Faktoren:

  • Allgemeine Kostensteigerung
  • Medizinischer Fortschritt
  • erhöhte Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes:
    • Verschlechterung des Versichertenbestandes - Sofern z. b. ein Versicherer einen neuen Tarif auf den Markt bringt und dieser, wie die Erfahrung zeigt, günstiger ist, bleiben hauptsächlich ältere und kränkere Versicherte im alten Tarif. So erhöht sich dieser alte Tarif überproportional, da sich der Anteil der Leistungsempfänger entsprechend erhöht.

Die Prämie beinhaltet ferner die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen. Diese sollen der Beitragsentwicklung im Alter entgegenwirken. Darüber hinaus kann häufig ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zur Beitragsentlastung im Alter entrichtet werden. Dies ist jedoch, da im Fall einer Kündigung diese Beiträge zur Zeit nicht zurückgefordert werden können, verglichen mit einer separaten Geldanlage häufig uninteressant.

Derzeit können in Deutschland auch die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen nicht zum nächsten Krankenversicherer "mitgenommen" werden. Daraus resultiert, dass es effektiv keinen Wettbewerb um Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung gibt, der Versicherer hat also ein Monopol auf den Versicherungsnehmer. Aus dem Monopol auf den Versicherungsnehmer und dem mangelnden Wettbewerb um Bestandskunden folgt, dass Wettbewerb um Versicherungsnehmer lediglich bei Neukunden möglich ist. Diese werden von vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit im Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr günstigen und im Verhältnis zur anderen privaten Krankenversicherungen immer noch günstigen Tarifen angeworben. Grundsätzlich ist der private Versicherungsschutz umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Günstigkeit solcher Tarife erklärt sich dadurch:

  1. Der Tarif wird "frisch aufgelegt", d. h. mit einem Versichertenbestand von 0.
  2. Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen.
  3. Die Beiträge, die die Versicherten zu leisten haben, errechnen sich nach einer Risikoäquivalenz, es wird auf Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand geachtet.
  4. Wegen den daraus resultierenden niedrigen Beiträgen lässt sich gut für den Tarif werben.
  5. Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge Versichertenbestand älter wird. Die Beiträge steigen. Der Tarif wird damit unattraktiv für Neuzugänge.
  6. Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif "frisch auf". Zukünftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch nicht mehr und erhält so gut wie keine Neuzugänge mehr.
  7. Die älter und kränker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich.

Seriöse und renommierte Unternehmen verfahren allerdings nicht so. Es ist somit darauf zu achten, dass man ein Unternehmen nebst Tarif wählt, welche bereits seit Jahrzehnten am Markt sind. In jedem Fall gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen "Standardtarif", der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse orientiert und in den der Versicherte wechseln kann, wenn er älter als 55 Jahre ist, sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und er seit mindestens 10 Jahren bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist. Ab 65 besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen. Aus diesem Grund ist bereits bei Antragstellung eine Wahl des Versicherungsunternehmens sehr wichtig. Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind weniger anfällig für ein solches "Tariffeuerwerk" als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft, da erstere ihre Gewinne nur an die Versicherten selbst auszahlen, mithin für das Unternehmen kein Vorteil aus einem solchen "Tariffeuerwerk" entsteht. Bei Antragstellung sollte man darauf achten, wie oft das Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit neue Tarife aufgelegt hat und wieviele Tarife es überhaupt im Versicherungsunternehmen gibt.

Entsprechend dem versicherungsmathematischen Grundsatz des individuell risikogerechten Beitrages muss im Gegensatz zur GKV in der PKV jedes Familienmitglied mit eigenem Beitrag versichert werden. Es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung. Man muss beachten, dass in der Privaten Krankenversicherung eine nicht einseitig vom Versicherer änderbare zivilrechtliche Vertragsbindung besteht. In der gesetzlichen Krankenkasse dagegen kann der Gesetzgeber die Leistungen beliebig reduzieren. Beitragserhöhungen finden dann insbesondere durch Leistungsausschlüsse (aktuell: Brille, Praxisgebühr, Ausschluss rezeptfreier Medikamente) statt. Gleichzeitig nimmt der Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse am technischen Fortschritt teil (z. B. technische Hilfsmittel). In der PKV sind technische Neuerungen durch den Vertrag häufig nicht abgedeckt (Verträge laufen teilweise 40 bis 50 Jahre).

Grundsätzlich steigen die Kosten im Gesundheitssystem bedingt durch den medizinischen Fortschritt. Solange Leistungen der PKV in geringerem Maße eingeschränkt werden als bei der gesetzlichen Versicherung, steigen die Beiträge steiler an. Das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer PKV ist die Beitragsstabilität. Denn sobald eine ernste Erkrankung auftritt, ist ein Wechsel i.d.R. nicht mehr günstig, da man vermutlich durch den neuen Versicherer weitaus höhere Kosten entrichten muss. Deshalb sind Bestrebungen der Portabilität der Rückstellungen ein Weg der Politik zu mehr Wettbewerb.

Quelle: Wikipedia



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