Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Beitragsbemessungsgrenze

Grundsätzlich gilt, dass die Beiträge zur Sozialversicherung prozentual vom Bruttolohn erhoben werden. Die Beiträge orientieren sich also an der Höhe des Bruttolohns. Ist der Bruttolohn höher als die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung, wird zur Beitragsberechnung nur die Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Sozialversicherungszweigs herangezogen. Der Teil des Bruttolohns, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird nicht berücksichtigt. Dies hat den Effekt, dass dieser Personenkreis einen geringeren prozentualen Anteil seines Bruttolohns in die sozialen Sicherungssysteme zahlt als andere.

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung für die Renten-/Arbeitslosenversicherung und die Kranken-/Pflegeversicherung durch Rechtsverordnung angepasst. Die Anpassung erfolgt in dem Verhältnis, in dem die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden Bruttolohn- und -gehaltssumme im vorvergangenen Kalenderjahr steht.

Quelle: Wikipedia 



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