Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Beitragsrückerstattung

Als Beitragsrückerstattung versteht man die teilweise Erstattung bereits gezahlter Monatsbeiträge zur Krankenvoll- und auch Zusatzversicherung. Sie wird gewährt, wenn der Versicherte, je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich, jedoch mindestens ein Kalenderjahr keine Leistungen vom Versicherer in Anspruch genommen hat.

Es gibt derzeit drei unterschiedliche Systeme:

  • Beitragsrückerstattung – Diese ist eine freiwillige Leistung und wird, je nach Geschäftserfolg des Versicherers, jährlich in der Höhe (bis zu 6 Monatsbeiträge) neu festgelegt.
  • Pauschalleistung – Neben der konventionellen Rückerstattung bieten vereinzelte Versicherer, bei Leistungsfreiheit des Kunden, in aktuellen Verträgen eine vertraglich garantierte Pauschalleistung. Sie steigert sich, je nach Dauer der Leistungsfreiheit, von anfänglich 3 bis auf 6 Monatsbeiträge und wird im Gegensatz zur herkömmlichen Beitragsrückerstattung unabhängig vom Geschäftserfolg des Versicherers gezahlt.
    • Besonders interessant für Arbeitnehmer, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Da die Pauschalleistung erst im Folgejahr ausbezahlt wird, bleibt der Zuschuss in voller Höhe bestehen. Der Beitrag für den Versicherten reduziert sich jedoch rechnerisch um bis zu 100%.
  • Leistungsfreiheitsrabatt – Ähnlich dem bekannten Schadenfreiheitsrabatt aus der Kfz-Versicherung bieten vereinzelte Versicherer nun auch im Krankenvoll- und Zusatzbereich einen jährlich steigenden Rabatt, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies kann bis zu einem Rabatt von bis zu 50% des regulären Beitrages führen. Anzumerken ist dabei, dass dieser Rabatt, nach Leistungsbezug z. b. in einem Jahr, wie in der Kfz-Versicherung auch, nur langsam (jeweils 10 Prozentpunkte) reduziert wird. Hierbei handelt sich ebenfalls um eine vertraglich garantierte Leistung des Versicherungsunternehmens.
Quelle: Wikipedia


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