Der Beitritt muss innerhalb von 3 Monaten erklärt werden und muss schriftlich erfolgen. Die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag der auf das Ende der Pflichtversicherung oder Familienversicherung folgt, ansonsten mit dem Tag des Beitritts. Die Freiwillige Versicherte endet durch schriftliche Kündigung, eine Pfllichtversicherung, durch Zahlungsverzug oder Tod.
Quelle: Wikipedia