Dem Krankengeld ähnliche Leistungen sind das Verletztengeld der Gesetzlichen Unfallversicherung (bei Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit, das Übergangsgeld der Gesetzlichen Rentenversicherung (bei Arbeitsunfähigkeit wegen Teilnahme an einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation und das Übergangsgeld der Bundesagentur für Arbeit bei beruflicher Rehabilitation. Zusätzlich gibt es noch Versorgungskrankengeld, welches vom Versorgungsamt für Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen eines Versorgungsleidens (z. B. Wehrdienstschaden) geleistet wird. Verletztengeld und Versorgungskrankengeld werden von der Krankenkasse, bei welcher der Empfänger versichert ist auftragsweise für die Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft) oder das Versorgungsamt ausgezahlt.
Die Krankenkassen rechnen dann die verauslagten Leistungen mit dem zuständigen Träger ab. Ferner gibt es noch die Krankentagegeldversicherung als Verdienstausfallversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung. Bei dieser unterscheidet sich jedoch der Begriff der Arbeitsunfähigkeit (hier 100% AU als Voraussetzung eines Leistungsanspruches) sowie die Leistungsdauer, nämlich unbegrenzt bzw, bis dann Berufsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf gemäß den Musterbedingungen eingetreten ist.
Quelle: Wikipedia