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Elektronische Patientenkarte

Die elektronische Gesundheitskarte (abgekürzt eGK) soll in Zukunft die Krankenversicherungskarte in Deutschland ersetzen. Nach Ansicht ihrer Befürworter soll sie die Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apotheken und Patienten in Zukunft kostengünstiger gestalten sowie entscheidend vereinfachen und beschleunigen. Die Rahmenrichtlinien hierzu, z. B. wie die Architektur der eGK spezifiert ist und wo die Daten hinterlegt werden sollen, erstellt die gematik GmbH.

Die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte GmbH wurde von den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen am 10. Januar 2005 gegründet. Gesellschafter der gematik GmbH sind die Spitzenverbände der Krankenversicherung (GKV und PKV) – auch Kostenträger genannt – und die Spitzenorganisationen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Krankenhäuser – auch Leistungserbringer genannt. Geschäftsführer der gematik ist Dirk Drees, der bereits seit Jahren für Organisationen des Gesundheitswesens tätig ist.

Rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte sollten vom 1. Januar 2006 an diese Chipkarte erhalten. Dies sieht das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet allerdings damit, dass die Kartenausgabe zwar 2006 beginnen, aber erst "in einigen Jahren" abgeschlossen sein wird.

Vorgesehene Struktur

Die Chipkarte hat bis spätestens zum 1. April 2006 gemäß Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (V) § 291 a [1] ein Foto des Versicherten zu enthalten und muss geeignet sein, Angaben für die elektronische Übermittlung ärztlicher Verordnungen (z. B. Rezepte) aufzunehmen (SGB V, § 291a Absatz 2 Nr. 2).

Administrativer Pflichtteil

Die elektronische Gesundheitskarte wird zunächst administrative Daten wie Geburtsdatum, Krankenkasse, Adresse, Zuzahlungsstufe, etc. speichern. Bei Änderungen können die Daten auf der Karte angepasst werden, wodurch sich ein Einspareffekt ergeben soll. Unverschlüsselt sollen nur allgemeine Angaben gespeichert werden, vertrauliche Daten werden in einem besonderen Bereich der Karte gespeichert, der nur nach PIN-Eingabe oder in einer Arztpraxis zugänglich ist. Außerdem wird im Pflichtteil das eRezept gespeichert, bzw. ein Hinweis auf einen zentralen Lagerort des verschlüsselten Rezeptes. Dieses, um auch umfangreichere Verschreibungen ausstellen zu können, ohne an die Kapazitätsgrenzen der Karte zu stoßen, andererseits um Einlösungen in Internetapotheken zu ermöglichen.

Freiwilliger medizinischer Teil

Der medizinische Teil ist freiwillig, um die Angst vor dem "gläsernen Patienten" zu mildern. Da der Speicherplatz auf der Patientenkarte begrenzt ist (32 kB), werden diese Daten auf einem zentralen Datenserver gespeichert. Angaben zur Notfallversorgung (2,5 kByte) und eine Dokumentation der eingenommenen Medikamente (12 kByte) werden auf der Patientenkarte gespeichtert, während der elektronische Arztbrief, und die elektronische Krankenakte über gesicherte Internetleitungen auf dem zentralen Datenserver abgelegt werden. Möglich sind auch ein Vermerk zum Organspenderstatus und das Hinterlegen von Messdaten für chronisch Kranke auf der Karte. Die entsprechenden Datensätze werden voraussichtlich erst nach der Ausgabe der Karten schrittweise eingeführt, sofern noch Speicherplatz auf der Karte vorhanden ist.

Zugriff auf diese Informationen sollen nur Ärzte und Apotheker über eine gesicherte Online-Verbindung bekommen. Dafür brauchen sie einen elektronischen Arztausweis (Health Professional Card). Nur bei gemeinsamer Verwendung von Health Professional Card und Patientenkarte sind Zugriffe durch Leistungserbringer möglich. Die Chipkarte soll über eine PIN geschützt werden, die dem Patienten separat ausgeliefert wird. Durch Eingabe der PIN wird der Zugriff auf den Informationsbestand über die Patientenkarte erst ermöglicht. Da dieser Vorgang relativ viel Zeit in Anspruch nimmt, werden Alternativen zur PIN-Eingabe diskutiert.

Für die nötige Verschlüsselung der Kartendaten wird die Gesundheitskarte außerdem Kryptografiefunktionen enthalten, die den größten Teil des Speicherplatzes ausmachen. Ob und in welchem Umfang die Karte auch die Funktionen zur qualifizierten Signatur enthalten wird, ist derzeit noch fraglich.

Kostenerwartungen

Die Umstellungskosten von der bisherigen Versichertenkarte mit Speicherchip auf die neue Gesundheitskarte mit Mikroprozessorchip werden von der auf Chipkarten und Sicherheitstechnologien spezialisierten Firma Giesecke & Devrient auf 1,7 Milliarden Euro geschätzt. Einsparungen erhofft man sich durch die Einführung des elektronischen Rezeptes (die Krankenkassen veranschlagen zur Zeit für jedes der jährlich 700 Millionen Rezepte Bearbeitungskosten von 40 – 50 Cent), durch die Aktualisierung von administrativen Daten (die eine Neuausgabe der Karten unnötig macht), sowie durch Abgleich der eingenommenen Medikamente (wodurch sich Behandlungen wegen falscher Medikation vermeiden lassen).

Die Finanzierung der Karten, der Lesegeräte und der technischen Infrastruktur in den Arztpraxen und Krankenhäusern ist noch offen. Alle Vorgänge müssen elektronisch signiert werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass die Kosten im Wesentlichen von den Leistungserbringern und Krankenkassen aufgebracht werden. Allerdings könnte dies zu einer Beitragssatzsteigerung führen. Die Industrie hat großes Interesse an dem Projekt gezeigt und eine Vorfinanzierung angeboten.

Ärzte-Vertreter und Krankenkassen haben sich – laut Pressemeldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 8. August 2004 – auf Eckpunkte der Finanzierung geeinigt. Die Einführung der Gesundheitskarte soll demnach 1,6 Milliarden Euro kosten. Davon sollen die Kassen den größten Teil übernehmen. Ärzte, Kliniken und Apotheker müssten sich mit 600 Millionen beteiligen.

Aktueller Stand (18. Juli 2006)

Am 27. September 2005 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Ersatzvornahme angekündigt. Danach werden die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Projektes vom BMGS neu geordnet und unter der Leitung des BMG die weiteren Arbeiten gesteuert. Zuvor waren mehrfach Abstimmungen unter den Gesellschaftern der gematik gescheitert und die Zeitpläne von BMG und gematik schienen nicht vereinbar.

Zurzeit werden Labortests vorbereitet. In acht Modellregionen wird die Gesundheitskarte parallel Feldtests unterzogen. Es werden alle Regionen, die sich für die Feldtests beworben haben, teilnehmen (Flensburg, Bremen, Wolfsburg, Bochum/Essen, Löbau/Zittau, Trier, Heilbronn und Ingolstadt). Die Tests sollten noch im ersten Halbjahr 2006 starten, und wurden auf das erste Halbjahr 2007 verschoben. Im Anschluss an die ersten Feldtests in den Testregionen ohne Patientendaten werden die 10.000er Tests folgen, d. h. 10.000 Testpersonen nehmen teil. Diese sollen auch über jeweils 10 technische Einrichtungen ihre Auskunftsrechte wahrnehmen können. Es schließt sich in 3 Testregionen die 4. Teststufe mit 100.000 Versicherten an.

Aktueller Stand (September 2006)

Die geplante Einführung der Gesundheitskarte wird sich bis mindestens 2008 oder sogar 2009 verschieben. Entsprechende Meldungen sind der Fachpresse (z.B. Krankenhaus Technik + Management) zu entnehmen. Gründe dafür liegen unter anderem in der schlechten Verfügbarkeit von Lesegeräten sowie im mangelhaften Management des Planungsstabs.

Kritikerstimmen, Datenschützer

Kritiker bezweifeln die Richtigkeit der Angaben zum erwarteten Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte ebenso wie die Korrektheit der offiziellen Kostenschätzungen, auch was die zu erwartenden Einsparungen betrifft. Insbesondere die fehlende Kalkulation der Handhabungs- und Betriebskosten wird z. B. von der Ärzteseite angemahnt. Ein Szenario, in dem Patienten mit der Handhabung der Karte und Eingabe ihres PIN-Codes für einfache Vorgänge (z. B. eRezept) den Arbeitsablauf in einer Praxis nachhaltig verzögern, wird ebenso gefürchtet, wie technische Schwierigkeiten z. B. mit der Zuverlässigkeit des Verbindungsaufbaus mit den Datenservern im Internet und der damit gefährdeten Verfügbarkeit wichtiger Daten der zu behandelnden Patienten.

Es bestehen auch grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich der Übermittlung und Speicherung von höchstpersönlichen Daten im Internet. Einige Krankenkassen, Ärzteverbände und Politiker bezweifeln, ob der geplante Termin für die Einführung eingehalten werden kann. Sie befürchten ähnliche Schwierigkeiten wie bei der Einführung der LKW-Maut in Deutschland. Zudem befürchten Kritiker, dass die Karte das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Hierzu gibt es bereits Stimmen von Politikern und Spitzenmanagern der Krankenkassen, die das Freiwilligkeitprinzip der Datenspeicherung auf der Gesundheitskarte verlassen wollen. Ärzte warnen vor der Gefahr des "gläsernen Patienten". Die elektronische Gesundheitskarte wurde daher mit dem deutschen Big Brother Award 2004 ausgezeichnet. Nach Meinung des BMG soll der Patient der „Herr seiner Daten“ sein und bleiben. Das setzt voraus, dass er in die Lage versetzt wird, die über ihn gespeicherten Daten einsehen zu können. Dafür ist im häuslichen Bereich ein spezielles Lesegerät notwendig, auch muss bei der gewünschten Serverlösung ein Weg eröffnet werden, dem Patienten Zugriff auf seine dort gespeicherten verschlüsselten Daten zu ermöglichen. In Arztpraxen und Apotheken sollen sogenannte Kiosksysteme eingerichtet werden, über die Patienten auf ihre Daten zugreifen können. Inzwischen geht man in der Diskussion so weit, dass künftig Patienten ihre Krankheitsdaten, Verschreibungen usw. selbstständig löschen können und dürfen, was aber wiederum die zielgerichtete Behandlung durch den Arzt erheblich einschränkt, eine geschönte Patientenakte nutzt dem Arzt recht wenig und ist u. U. sogar gefährlich. Mit der Karte soll auch Mißbrauch von Patient und Arzt besser kontrollierbar sein, das führt aber zum gläsernen Patienten vor den Krankenkassen, damit ist die Schweigepflicht der Ärzte wiederum stark eingeschränkt. Aufgrund der erheblichen Unklarheiten, auch in der Finanzierung - die Kosten werden inzwischen von 1,5 bis 5 Milliarden Euro geschätzt -, des Widerstandes diverser Lobbygruppen gegen die Vorschläge der gematik in den Einzelheiten, wird der Einführungstermin immer wieder verschoben und ist vor 2007 kaum zu erwarten.

Quelle: Wikipedia 



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