Die Einführung der Praxisgebühr hat eine doppelte Steuerungswirkung entfaltet. Zum einen scheint sie zu einem nachhaltigen Rückgang der Patientenzahlen beigetragen zu haben. So gingen die Fallzahlen im Jahr 2004 um insgesamt 8,7% zurück. Insbesondere Augenärzte (–10,9%), Chirurgen (–11,6%), Gynäkologen (–15,1%), Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (–11,1%), Hautärzte (–17,5%) und Orthopäden (–11,3%) wurden weniger besucht. Die Studie lässt allerdings offen, ob der Rückgang der Patientenzahlen vor allem auf den Verzicht von Arztbesuchen bei Bagatellfällen, oder auf das Ausbleiben von sozial schwachen Patienten zurück zu führen ist. Obwohl die sozial schwachen Patienten sich jederzeit von der Praxisgebühr befreien lassen können, sobald sie ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, welche bei ALG-II Beziehern einem Betrag von ca. 80 € jährlich entspricht. Ist diese Summe erreicht, kann man sich von jeglichen Zuzahlungen befreien lassen.
Außerdem stieg seit Einführung der Praxisgebühr die Zahl der Überweisungen um über 40% an. Patienten gehen aufgrund der Praxisgebühr tendenziell vermehrt zuerst zum Hausarzt, anstatt direkt den Facharzt aufzusuchen (Quelle des Abschnitts). Was dem Ziel der Steuerungsfunktion erst den kostengünstigeren Hausarzt aufzusuchen und sich dann im begründetem Falle überweisen zu lassen, eine Basis verschafft. Fachärzte werden in der Regel höher vergütet. Ein Hausarzt ist so gut ausgebildet um einschätzen zu können, ob es der Behandlung eines Facharztes bedarf oder er selbst die Behandlung durchführen kann.
Der durch die Praxisgebühr verursachte Verwaltungsaufwand bei den Ärzten soll nach Angaben der Ärtze im Jahr 2004 8,3 Millionen Arbeitsstunden betragen haben ([1]). Eine Gegenüberstellung mit der freiwerdenen Zeit die durch die geringeren Patientenzahlen entsteht, wird in der Diskussion zumeinst nicht vorgenommen, da sich hierdurch diese Zahl relativieren würde.
Quelle: Wikipedia