Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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GKV-Leistungen besser als PKV

Eine private Krankenversicherung kann zum Problem werden, wenn Patienten psychotherapeutische Leistungen benötigen. Jeder dritte bis vierte Bürger muss damit rechnen, im Laufe seines Lebens mindestens einmal psychisch krank zu werden.

„Entgegen den eigenen hohen Qualitätsansprüchen bieten private Kassen häufig nur einen mangelhaften Versicherungsschutz bei psychischen Krankheiten“, kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Die PKV fällt deutlich hinter das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zurück.“

PKV-Patienten können nicht davon ausgehen, ausreichend versichert zu sein, wenn sie eine psychotherapeutische Leistung benötigten. Psychotherapie ist bei psychischen Krankheiten allein oder in Kombination mit einer medikamentösen Therapie in der Regel das Mittel der Wahl. Trotzdem muten viele private Versicherungen ihren Patienten empfindliche Einschränkungen zu, die häufig genug im Kleingedruckten zu finden sind. Dazu gehören beispielsweise:

- Ausschluss von Psychotherapie in so genannten Spartarifen,

- Höchstgrenzen für Behandlungsstunden im Jahr, Gesamthonorar im Jahr oder Stundenhonorar,

- Ausschluss von „Psychologischen Psychotherapeuten“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“, die die weit überwiegende Mehrheit der approbierten
Leistungserbringer sind,

- Fehlen eines transparenten und formalisierten Widerspruchverfahrens, wenn dem Versicherten Leistungen verweigert werden,

- problematischer Datenschutz bei Gutachten.

„In der PKV ist der Versicherungsschutz der Patienten vielfach unzureichend“, stellte Präsident Rainer Richter fest. „Es ist wichtig, sich vor Vertragsabschluss genauestens über die Versicherungsbedingungen zu informieren. Der Versicherte kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, seine Kosten in der PKV erstattet zu bekommen.“

Quelle: http://www.bptk.de/

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