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Gesetz lässt Patienten und Ärzte im Stich

Berlin, 24. Oktober 2006 – „Die Pläne zur Gesundheitsreform als Wettbewerbsstärkungsgesetz zu verkaufen ist geradezu absurd. Tatsächlich handelt es sich um das genaue Gegenteil, nämlich ein Staatsmedizin-Einführungsgesetz!“ Das sagte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute auf einer Sondervertreterversammlung seiner Organisation. Diese fand im Rahmen des außerordentlichen Ärztetages in Berlin statt.

Anstatt der versprochenen Stärkung eines sinnvollen Wettbewerbs und einer angemessenen Vergütung für ärztliche Leistungen werde die Unterfinanzierung zementiert und die Budgetierung fortgeführt: „Damit ist eine noch nie gekannte Rationierung vorprogrammiert. Dieses Gesetz lässt Patienten und Ärzte im Stich“, urteilte der KBV-Chef.

Die gemeinsame Selbstverwaltung werde zu einer Mammutbehörde, so Köhlers Kritik weiter. Das Gesetz schließe die Kassenärztlichen Vereinigungen als wichtigsten Anbieter ambulanter ärztlicher Leistungen willkürlich aus einem wichtigen Teil der Versorgung aus, nämlich dem der selektiven Verträge. Besonders kritisierte der KBV-Chef das Vorhaben der Regierung, private (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV) großteils gleichzuschalten. Die Verringerung der Gelder für die ambulante Versorgung in der PKV auf das Niveau der GKV führe zu einer Angleichung auf unterer Ebene. „Allein das könnte einen Honorarverlust von mehr als 2,1 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten“, verdeutlichte Köhler. Die Kosten pro Arztpraxis blieben hingegen gleich hoch, da die Patienten ja weitgehend gleich versorgt würden. „Das ist ein gigantisches Arztpraxenvernichtungsprogramm!“, warnte der KBV-Vorsitzende.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)



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