Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Gesetzesbeschluss zum Zahnersatz ist Fehlentscheidung

Der heutige Beschluss des Bundestages, den Zahnersatz in der GKV mit einem einkommensabhängigen Beitrag zu belassen, ist eine Fehlentscheidung. Es spricht alles dafür, den Zahnersatz in die private Verantwortung zu übergeben. Die ursprünglich vorgesehene Regelung einer Option zwischen einem privaten und einem gesetzlichen Schutz ist bereits wenig überzeugend gegenüber einer rein privaten Absicherung gewesen. Den kleinen Schritt einer Liberalisierung jetzt zu verlassen, ist ein echter
Rückschritt.

Mehrere hunderttausend Verbraucher haben sich in den letzten Monaten dafür entschieden, die im GKV-Modernisierungsgesetz vorgesehene Option zu nutzen und Leistungen für Zahnersatz ausschließlich privat abzusichern. Ziel dieser Verbraucher war es, im Bereich „Zahnersatz“ denselben hochwertigen Versicherungsschutz zu erhalten, wie ihn sonst nur Privatpatienten genießen. Diese Versicherten können sich darauf verlassen, dass die Unternehmen ihnen kurzfristig kundenfreundliche Alternativlösungen anbieten werden. Hierzu ist beabsichtigt, den von diesen Kunden gewählten Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen anzupassen. Die betroffenen Kunden haben so die Möglichkeit, dass Sie beim Zahnersatz auch nach der Gesetzesänderung über einen hochwertigen Versicherungsschutz verfügen
können der über den Grundschutz der GKV hinausgeht.

Wenn dies ausdrücklich nicht gewünscht wird, kommt auch eine Auflösung für den Teil des Vertrages in Frage, der den Grundschutz abdeckt, wie er jetzt in der GKV verbleibt.

Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

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