Ab dem Stichtag 20. September kann ein Arbeitnehmer voraussichtlich nur noch dann in die PKV wechseln, wenn er in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 47.250 Euro überschreitet. „Damit wird insbesondere gut verdienenden Arbeitnehmern der Wechsel unnötig erschwert“, sagt Klaus Hennenlotter, der bei der DKV das Verbandsgruppengeschäft verantwortet.
Derzeit wird ein Arbeitnehmer, dessen Gehalt im Laufe eines Kalenderjahres die Jahresentgeltgrenze überschreitet, zum Jahresende versicherungsfrei. Vorausgesetzt, das Gehalt liegt auch im Folgejahr über dieser Grenze, kann er als freiwillig Versicherter in die PKV wechseln.
Wer künftig als Arbeitnehmer erst nach bis zu drei Jahren in die PKV wechseln kann, muss aufgrund seines dann höheren Eintrittalters mit einer höheren Prämie rechnen. Erkrankt er zwischendurch, können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse den Wechsel erschweren. Außerdem besteht die Gefahr, von der Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder eingeholt zu werden. Sie ist in den vergangenen drei Jahren jährlich um rund ein Prozent gestiegen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung AG