Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Keine Kassenleistung bei Haarausfall

Männer müssen mit einer Glatze leben, auch wenn eine Krankheit sie verursacht hat. Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedenfalls nicht verpflichtet, eine Perücke zu bezahlen, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichtes Dresden (Az.: S 18 KR 1380/04). Dies sei kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.

Quelle: Apothekenmagazin Apotheken Umschau 10/2005 A

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