Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Konzepte der Bürgerversicherung

Bei der Bürgerversicherung lassen sich generell zwei verschiedene Konzepte unterscheiden:

  • Die so genannte „Solidarische Bürgerversicherung“: Alle Bürger zahlen einen bestimmten Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zuschüsse und sonstige Einnahmen) bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Bürgerversicherung ein. Die Deckelung der Beiträge für besonders gut Verdienende ist dabei aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend, da bei einer Pflichtversicherung der Beitrag immer in einem einigermaßen verträglichen Verhältnis zur Leistung stehen muss. Durch die „Solidarische Bürgerversicherung“ soll die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen so weit verbessert werden, dass weitere Beitragssteigerungen und Leistungskürzungen vermieden werden können. Dieses Konzept wird unter den derzeit (2006) im Bundestag vertretenen Parteien von SPD, Bündnis90/Die Grünen und der Linkspartei befürwortet. Wenn der Begriff Bürgerversicherung in der Berichterstattung der Medien oder im politischen Diskurs gebraucht wird, ist fast immer diese Form gemeint.
  • Um den rasch populär gewordenen Begriff Bürgerversicherung für den eigenen Standpunkt benutzen zu können, wird von einigen versucht, ihn auf das Konzept der so genannten „Gesundheitsprämie“ auszudehnen. Dabei sollen alle Bürger einen gleichen Betrag (Kopfpauschale, Kopfprämie, Bürgerprämie) in die Versicherung einzahlen. Er kann bei Geringverdienern aus Steuermitteln subventioniert werden. Die Beiträge für Kinder sollen ebenfalls aus Steuermitteln aufgebracht werden. Dabei sieht das Konzept der Union allerdings vor, dass nur die derzeit gesetzlich Versicherten einbezogen sind. Selbständige, Beamte und Besserverdienende sollen davon nicht direkt betroffen werden, allerdings den Solidarausgleich (kostenlose Mitversicherung der Kinder, Unterstützung für Einkommensschwache) über die Einkommenssteuer (die keine Beitragsbemessungsgrenze kennt) mitfinanzieren.

Bürgerversicherung (mit Beitragsbemessungsgrenze) und Gesundheitsprämie sind entgegen der allgemein verbreiteten Auffassung durchaus keine absoluten Gegensätze. In der politischen Auseinandersetzung wird auch über eine Mischform diskutiert.

Quelle: Wikipedia 



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