Krankengeld ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit.
Neben dem Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit (=Versicherungsfall) ist es für den Anspruch auf Krankengeld Voraussetzung, mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert zu sein. Dies trifft für den Großteil der Arbeitnehmer, für Arbeitslose, sowie für Selbstständige, die bei ihrer Krankenkasse eine freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben, zu. Bei Arbeitslosen ist zu beachten, dass nur Arbeitslosengeld-I-Empfänger (Arbeitslosenhilfe-Empfänger bis 31. Dezember 2004) Anspruch auf Krankengeld haben. Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ab 1. Januar 2005) haben keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, soweit sie nicht aufgrund eines anderen Umstandes mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z.B. vor der Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren). Sie erhalten auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Arbeitslosengeld-II von der Bundesagentur für Arbeit bzw. der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft. Außerdem ist Voraussetzung, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit) wegfällt.
Quelle: Wikipedia