Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Krankengeld Zahlungsweise

Besteht der Krankengeldanspruch für einen ganzen Kalendermonat, so erhält der Leistungsempfänger Krankengeld für 30 Tage. In Teilmonaten wird Krankengeld für die Zahl der tatsächlichen Kalendertage in diesem Monat gezahlt.

Durch die Anwendung dieser Dreißigstel-Regelung entsteht eine Verwerfung bei Beginn oder Ende von Krankengeldzahlungen im Februar: Der Arbeitgeber zahlt Gehalt für jene Tage, an denen der Arbeitnehmer anwesend ist, also z. B. vom 1.2. bis 15.2. für 15 Tage (15/30 des Gehaltes). Die Krankenkasse zahlt Krankengeld für die Zeit vom 16.2. bis 28.2., also für 13 Tage (13/30). 2 Tage (2/30) (in Schaltjahren 1 Tag, da der Februar dann 29 Kalendertage hat) bleiben hier also grundsätzlich unberücksichtigt, für die der Arbeitnehmer dann weder Gehalt noch Krankengeld bekommt.

Soll diese finanzielle Benachteiligung vom Arbeitgeber ausgeglichen werden, muss die Kürzung des Gehaltes nach Kalendertagen erfolgen. Im obigen Beispielfall würde der Arbeitnehmer dann vom Arbeitgeber 15/28 seines Gehaltes beziehen, so dass der rechnerische Gehaltsausfall abgemildert wird.

Bei Krankengeldbeginn oder -ende in Monaten mit 31 Kalendertagen wird dagegen bei Anwendung der Dreißigstel-Regelung grundsätzlich für 1 Tag mehr Gehalt an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Das Gehalt errechnet sich anhand der Kalendertage abzüglich der Fehltage, also werden bei 5 Tagen Fehlzeit 26 Tage vom Arbeitgeber bezahlt, 5 Tage zahlt die Krankenkasse.

Quelle: Wikipedia 



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