Als Krankenkassen oder Krankenversicherer bezeichnet man Träger der Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung.
In der Bundesrepublik Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen (d. h. solche, die eine Gesetzliche Krankenversicherung anbieten) Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. In der Sozialwahl wird ihre jeweilige Vertreterversammlung gewählt, die u. a. den Vorstand der Kasse bestimmt. Die Krankenkassen haben insgesamt 70,3 Millionen Versicherte (Stand: 1. August 2004). Sie führen in getrennter Rechnung als „Pflegekasse bei ...“ auch die gesetzliche Pflegeversicherung für ihre Versicherten durch. Am 1. Januar 2006 existierten in Deutschland 253 gesetzliche Krankenkassen.
Man unterscheidet zwischen folgenden Kassenarten:
Die Differenzierung ist historisch gewachsen. Krankenkassen können nur innerhalb ihrer Kassenart fusionieren. Bei Schließung einer Krankenkasse haftet ihr Dachverband. Die Krankenkassen arbeiten bei vielen Vertragsgestaltungen kassenartenübergreifend zusammen. Seitens des Gesetzgebers bestehen Überlegungen, auch kassenartenübergreifende Fusionen zu ermöglichen. Zur Gewährleistung eines chancengleichen Wettbewerbs wurde ab 1994 der Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen eingeführt.
Eine Krankenkasse regelt selbständig ihren Haushalt. Sie muss aber gesetzgeberische Leistungsvorgaben erfüllen und darf in einigen Fällen darüber hinaus gehen. Ihre Betriebsmittel sollen das 1,5 fache einer Monatsausgabe nicht übersteigen. Durch Beitragssatzanpassungen ist dies entsprechend zu regulieren. Schulden dürfen eigentlich nicht gemacht werden.
Die Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, siehe Gesamtsozialversicherungsbeitrag) gesammelt ein und leiten sie an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiter.
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist in den vergangenen Jahren deutlich rückläufig. 1991 gab es noch mehr als 1.200, am 1. Januar 2006 noch 253 gesetzliche Krankenkassen, davon 199 Betriebskrankenkassen. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen soll nach Ankündigung der Bundesregierung im Juni 2006 im Rahmen der Gesundheitsreform weiter reduziert werden und von bestimmten Mindestgrössen der Mitgliederzahlen abhängig werden.
Neben den gesetzlichen gibt es private Krankenversicherungen, d. h. solche, die die Private Krankenversicherung anbieten. Diese führen jedoch in der Regel die Bezeichnung Krankenversicherung.
Die Krankenkassen erwarten einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge in den nächsten Jahren massiv steigende Beiträge. Danach fehlen den Kassen bis 2009 etwa 13,1 Mrd. Euro. Der durchschnittliche Beitragssatz könnte von 14,2 % des Bruttolohns auf 15,6 % klettern. Das Blatt beruft sich auf ihr vorliegende neue Berechnungen der Kassen. Einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge sind die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten zehn Jahren um zwei Mrd. Euro gestiegen.
Quelle: Wikipedia