Als Krankentagegeld bezeichnet man im privaten Versicherungswesen die vom Versicherer je nach Versicherungsvertrag gewährte Entschädigung pro Tag. Dieses Krankentagegeld wird nach Ablauf einer Karenzzeit dem Versicherten gezahlt. Die Karenzzeit ist hier die Zeitspanne in der das normale Entgelt trotz Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber gezahlt wird. Ihre Dauer ist je nach privatem Versicherungsvertrag festgelegt.
Quelle: Wikipedia