Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind im Fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben und werden von den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Sie lassen sich unterteilen in:

  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung, sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
    • Prävention und Selbsthilfe
    • Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen
    • Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen
    • Medizinische Vorsorgeleistungen
    • Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
    • Empfängnisverhütung
    • Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
    • Gesundheitsuntersuchungen
    • Kinderuntersuchung
  • Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
    • Krankenbehandlung
      • ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie
      • zahnärztliche Behandlung
      • Kieferorthopädische Behandlung
      • Versorgung mit Zahnersatz
      • Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln
      • Häusliche Krankenpflege
      • Haushaltshilfe (Sozialleistung)
      • Krankenhausbehandlung
      • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
      • Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
      • Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
      • Künstliche Befruchtung
      • Soziotherapie
      • stationäre und ambulante Hospizleistungen
      • Belastungserprobung und Arbeitstherapie
      • Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
      • Krankengeld
      • Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
      • Fahrkosten
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern.

Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung leisten die Versicherten Eigenanteile und Zuzahlungen. Die Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €, keinesfalls aber mehr als die Kosten des Mittels. Bei stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 € fällig, für maximal 28 Kalendertage im Jahr. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten zuzüglich einer Gebühr von 10 € je Verordnung. Bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung ist eine Praxisgebühr von 10 € je Quartal zu entrichten.

Insgesamt werden Zuzahlungen maximal bis zur persönlichen Belastungsgrenze (in der Regel 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%) fällig. Darüber hinausgehende Beträge erstatten die Krankenkassen auf Antrag.

Quelle: Wikipedia 



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