Leistungsfreiheitsrabatte werden von vereinzelten Versicherern nun auch in der privaten Krankenvollversicherung angeboten. Sofern keine Leistungen vom Versicherer in Anspruch genommen werden, also keine Rechnungen eingereicht werden, erhält der Versicherungsnehmer einen jährlich steigenden Rabatt (jährlich 5 Prozentpunkte), der bis zur Ermäßigung von bis zu 50% des regulären Beitrages führen kann.
Anzumerken ist dabei, dass dieser Rabatt ähnlich wie in der Kfz-Versicherung, auch nur langsam (z. B. jeweils 10 Prozentpunkte pro Jahr des Leistungsbezuges) reduziert wird.
Dies, und der Umstand, dass es sich beim Leistungsfreiheitsrabatt um eine vertraglich garantierte Beitragsermäßigung handelt, hat große Vorteile gegenüber der bislang üblichen und bekannten Beitragsrückerstattung.
Eine weitere innovative Form der Beitragsermäßigung, bei Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers, ist die Pauschalleistung.
Besonderheiten