Gesetzliche
Krankenkassen müssen im Ausnahmefall auch eine Behandlung in einer Klinik ohne Kassenzulassung übernehmen, wenn der Transport in eine weiter entfernt liegende Klinik zu riskant wäre. Das berichtet die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen: B 1 KR6/01 R). Im vorliegenden Fall war ein gesetzlich Versicherter nach einem Herzanfall in das nächst erreichbare Krankenhaus, eine Privatklinik, gebracht worden, und seine Kasse hatte sich geweigert, die entstandenen Behandlungskosten zu übernehmen.
Quelle: Gesundheitszeitschrift „Apotheken Umschau“
Tipp: Eine private Krankenversicherung hat nicht nur finanzielle Vorteile. Vergleichen Sie Preise und Leistungen - unverbindlich und kostenlos.
Machen Sie den Vergleich (hier klicken)
Artikelübersicht