Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Notfall: Kasse muss auch Privatklinik bezahlen

Gesetzliche Krankenkassen müssen im Ausnahmefall auch eine Behandlung in einer Klinik ohne Kassenzulassung übernehmen, wenn der Transport in eine weiter entfernt liegende Klinik zu riskant wäre. Das berichtet die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen: B 1 KR6/01 R). Im vorliegenden Fall war ein gesetzlich Versicherter nach einem Herzanfall in das nächst erreichbare Krankenhaus, eine Privatklinik, gebracht worden, und seine Kasse hatte sich geweigert, die entstandenen Behandlungskosten zu übernehmen.

Quelle: Gesundheitszeitschrift „Apotheken Umschau“

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