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Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen für Beamte ist der falsche Weg

Zu den Plänen der Regierungskoalition, den Bundesbeamten ein Wahlrecht zwischen Beihilfe und Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung zu geben, erklärt der PKV-Verband:

Wenn diese Regelung Gesetzeskraft erhalten würde, dann wird ein gesundheitspolitischer Grundkonsens zerstört. Es wäre der erste Schritt in eine Bürgerversicherung. Es handelt sich um eine ordnungspolitische Entscheidung von fundamentaler Bedeutung.

Anstelle eines Arbeitgeberzuschusses erhalten Beamte im Krankheitsfall Beihilfe. Diese kann nur durch eine private Krankenversicherung sinnvoll ergänzt werden, da die GKV keine entsprechende prozentuale Teilversicherung anbieten kann. Die Notwendigkeit und der Bedarf für einen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht, da jedem Beamten der Weg in die PKV frei steht. Deshalb hat sich die PKV freiwillig für Beamtenanfänger und deren Familienangehörige geöffnet.

Innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach der Verbeamtung wird kein Antragsteller abgelehnt. Auch bei schwereren Vorerkrankungen wird nur ein Risikozuschlag von maximal 30 Prozent erhoben. Alternativ kann auch der Standardtarif und zwar sogar ohne Risikozuschlag gewählt werden. Diese Versicherungsmöglichkeiten wurden auch befristet allen noch in der GKV versicherten Beamten und ihren Familienangehörigen angeboten.

Die Entscheidung, dennoch in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, ist deshalb nicht mit „unzumutbaren Bedingungen“ zu begründen. Vielmehr wählen diese Beamten die für sie günstigste Alternative. Je mehr Familienangehörige der Beamte in der GKV beitragsfrei versichern kann, desto attraktiver wird die gesetzliche Kasse für ihn. Es kann aber nicht Sinn und Zweck des Gesetzes sein, dass die gesetzliche Kasse mit zusätzlichen Leistungsempfängern, die weniger Beiträge zahlen als sie Leistungen in Anspruch nehmen, belastet wird.

Offensichtlich geht es bei diesem Vorstoß um eine fatale ordnungspolitische Weichenstellung in der Form eines ersten Schritts in Richtung Bürgerversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen wie auch die privaten Krankenversicherungen trügen den Schaden, während die Beamten in die Lage versetzt würden, Rosinen zu picken.


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