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einkommen oberhalb der Versicherungs-
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PKV-Alterungsrückstellungen sind keine GKV-Mitgift

Die Forderung von AOK-Chef Hans Jürgen Ahrens nach Zugriff auf die Alterungsrückstellungen von in die GKV wechselnden Privatversicherten kommentiert PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach:

„In der PKV sorgen die Versicherten als Gemeinschaft für ihre im Alter steigenden Gesundheitskosten vor. Ihre Alterungsrückstellungen sind folglich keine persönliche Spareinlage, sondern Deckungskapital für die zukünftigen Krankheitskosten eines Kollektivs. Dass dieses nicht zur individuellen Auszahlung oder als Mitgift für die GKV zur Verfügung steht, ist in zahlreichen Gutachten einwandfrei nachgewiesen.

Ebenso widersinnig wie die Forderung nach Mitnahme der Alterungsrückstellungen in die GKV wäre es zu verlangen, der wechselwillige gesetzlich Versicherte müsste seine Ansprüche aus dem Generationenvertrag, also auf subventionierte Beiträge im Alter, mit in die PKV bringen. Insofern reiht sich der AOK-Vorstoß leider nahtlos an die jüngsten Spekulationen um Pläne aus dem Hause Ulla Schmidt.

Es ist höchst bedenklich, dass sich die Reformüberlegungen allerorten darauf zu konzentrieren scheinen, die Defizite der gesetzlichen durch Zugriff auf die private Krankenversicherung zu kompensieren. Denn mit dem Kapitaldeckungsverfahren praktizieren PKV und Privatpatienten im Gesundheitsbereich traditionell das, was bei der Altersversorgung inzwischen politisch allgemein anerkannt ist:

Angesichts der demografischen Entwicklung, erneut belegt durch die aktuellen Geburtenraten, gerät das Umlageverfahren an seine Grenzen. Deutschland braucht deshalb nicht weniger, sondern mehr private Vorsorge – auch im Bereich der Krankenversicherung.“

Quelle: http://www.pkv.de/

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