Mehr Generationengerechtigkeit und Wettbewerb im Gesundheitswesen
"Wir brauchen keine Revolution im Gesundheitswesen mit Bürgerversicherung oder Kopfpauschalen. Beide Konzepte liefern keine Antwort auf die großen demografischen Herausforderungen. Außerdem stünde eine Schwächung der Dualität von
GKV und
PKV dem Wettbewerbsgedanken im Gesundheitswesen entgegen. Wir brauchen vielmehr eine Weiterentwicklung des Bestehenden mit Vernunft und Augenmaß, wir brauchen eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung“, so Verbandsvorsitzender Reinhold Schulte heute vor der Mitgliederversammlung in Berlin.
Mit einem Wettbewerbskonzept, das den Systemwettbewerb zwischen
PKV und
GKV intensiviert und das den Wechsel zwischen den PKVUnternehmen erleichtert, hat die
PKV jetzt einen zukunftssicheren Vorschlag vorgelegt. Die
PKV bejaht die Koexistenz von
GKV und
PKV und will sie mit ihrem Vorschlag durchgreifend stärken.
Wenn sich mehr Versicherte für einen Versicherungsschutz in der
PKV entscheiden können, dann bedeutet das mehr Kapitaldeckung und damit auch mehr Demographiesicherheit und Nachhaltigkeit im Gesundheitssystem insgesamt. Der PKV-Verband macht deshalb den Vorschlag, dass jeder freiwillig GKV-Versicherte künftig bis zum 55. Lebensjahr jederzeit ohne Risikoprüfung und mit Annahmezwang in einen Basisschutz der
PKV wechseln kann. Vorerkrankungen führen weder zum Versicherungsausschluss noch zu Risikozuschlägen. Dies gilt entsprechend für die private Pflegepflicht- und die Krankentagegeldversicherung. Der Basistarif bietet einen umfassenden privaten Versicherungsschutz. Er ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, demographiefest und generationengerecht.
Innerhalb der ersten 6 Monate der freiwilligen Versicherung in der
GKV ist sogar ein Wechsel in einen höherwertigen Versicherungsschutz in der
PKV mit einem maximal auf 30 Prozent begrenzten Risikozuschlag möglich. Auch hier besteht Kontrahierungszwang.
Außerdem wird es mit der Umsetzung des Vorschlags für alle freiwillig GKV-Versicherten eine auf 12 Monate befristete Öffnungsaktion in den Basisschutz der
PKV geben. "Damit kann jeder freiwillig Versicherte unabhängig von seinem Gesundheitszustand und ohne Altersbegrenzung
frei entscheiden, wo er versichert sein möc hte", so Schulte weiter. "Wenn es überhaupt jemals ein Solidaritätsdefizit zwischen
GKV und
PKV gegeben hat, so wird das mit unserem Vorschlag endgültig beseitigt. Damit entsteht die größtmögliche Wettbewerbsintensität zwischen
PKV und
GKV überall dort, wo der Gesetzgeber den Versicherten überhaupt die freie Wahl lässt. Mehr Wettbewerb hilft dem Gesundheitswesen und unserer Volkswirtschaft insgesamt."
Außerdem soll zukünftig jeder neue PKV-Versicherte zwischen den Unternehmen ohne Nachteile wechseln können. Es wird beim Unternehmenswechsel künftig ermöglicht, das aufgrund des ursprünglichen Eintrittsalters erworbene Recht zu behalten. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Diese neu zu schaffenden Rechte gelten für das PKV-Basisprodukt. Damit bekommt der PKV-Versicherte dasselbe Wechselrecht, das heute ein GKV-Versicherter innerhalb der
GKV hat.
Soweit der Versicherungsschutz auch höherwertige Leistungen umfasst (z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus), sind diese von dem Vorschlag nicht betroffen. Hier soll es bei den bisherigen Regelungen bleiben, denn versicherungstechnisch setzt eine Wechselerleichterung eine
Standardisierung des Versicherungsschutzes voraus. Und das ist nur im Basisschutz möglich.
Auch für die heute bereits PKV-Versicherten sind deutliche Verbesserungen vorgesehen. Hier sollen beim Wechsel die Rechte aus dem gesetzlichen 10-Prozent-Zuschlag erhalten bleiben. Eine darüber hinausgehende Lösung ist für den Bestand nicht möglich. Darin sind sich alle Experten und maßgeblichen Kommissionen einig. "Mehr ist für den Bestand nicht darstellbar; aber wer will, kann künftig in die neue PKVProduktwelt wechseln und erwirbt dann für die Zukunft erleichterte Wechselrechte", so Reinhold Schulte weiter.
Mit diesem Konzept schafft die
PKV die Grundlage für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des bestehenden Gesundheitswesens:
- Stärkung der Generationengerechtigkeit
- Stärkung des Systemwettbewerbs zwischen
PKV und
GKV unter Wahrung der notwendigen Koexistenz beider Systeme in der Vollversicherung
- Stärkung des Wettbewerbs innerhalb der PKV
- Stärkung der Solidarität im Gesundheitswesen durch die PKV.
Voraussetzung für die Umsetzung des Konzepts ist eine stabile Zukunftsperspektive der
PKV in der Vollversicherung.
Das Konzept des PKV-Verbandes setzt entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen und Veränderungen voraus und kann frühestens zum 1.1.2006 umgesetzt werden.
Quelle:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
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