Privatpraxen werden von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten oder Psychotherapeuten geführt, die keine vertragsärztliche bzw. -psychotherapeutische Zulassung (alter Begriff: "Kassenzulassung") besitzen. Die Leistungen dieser Praxen werden nur in Ausnahmefällen (z.B. unabweisbare Notfälle) von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Privatpraxen sind vor allem in Gebieten mit hoher Arztdichte verbreitet, wo viele Zulassungsbeschränkungen bestehen. Auch Therapeuten, die die Altersgrenze für Vertragsärzte (derzeit 68 Jahre) erreichen, können ihre Tätigkeit als Privatpraxis fortführen.
2004 waren von den 126 000 niedergelassenen Ärzten in Deutschland ca. 7500 rein privatärztlich tätig. Besonders häufig sind Privatpraxen auch bei Zahnärzten oder Physiotherapeuten anzutreffen. Heilpraktiker können keine Kassenzulassung erhalten.
Quelle: Wikipedia