Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Privatpraxis

Privatpraxen werden von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten oder Psychotherapeuten geführt, die keine vertragsärztliche bzw. -psychotherapeutische Zulassung (alter Begriff: "Kassenzulassung") besitzen. Die Leistungen dieser Praxen werden nur in Ausnahmefällen (z.B. unabweisbare Notfälle) von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Privatpraxen sind vor allem in Gebieten mit hoher Arztdichte verbreitet, wo viele Zulassungsbeschränkungen bestehen. Auch Therapeuten, die die Altersgrenze für Vertragsärzte (derzeit 68 Jahre) erreichen, können ihre Tätigkeit als Privatpraxis fortführen.

2004 waren von den 126 000 niedergelassenen Ärzten in Deutschland ca. 7500 rein privatärztlich tätig. Besonders häufig sind Privatpraxen auch bei Zahnärzten oder Physiotherapeuten anzutreffen. Heilpraktiker können keine Kassenzulassung erhalten.

Quelle: Wikipedia 



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