Der Risikostrukturausgleich (RSA) der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein 1994 eingeführter Finanzausgleich zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen. Er wurde 2002 um das zusätzliche Ausgleichsinstrument Risikopool und 2003 um Disease-Management-Programme erweitert.
Verfahren und Auswirkung
Der RSA soll Nachteile ausgleichen, die sich durch die unterschiedliche Versichertenstruktur bei den einzelnen Krankenkassen und Kassenarten ergeben. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt: Einkommen (Grundeinkommen = durchschnittlich beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied), Alter und Geschlecht der Versicherten, Bezug einer Erwerbsminderungsrente (EU/BU-Rentner), seit 2003 auch Teilnehmer an Disease-Management-Programmen (DMP).
Durch einen Mix aus Vollerhebung und Stichprobenerhebung ermittelt das Bundesversicherungsamt (BVA) als Clearingstelle den Ausgleichsbedarfssatz (= Beitragssatz - Verwaltungskosten und andere nicht durch den RSA erfasste Ausgaben bzw. Einnahmen), den jede Krankenkasse aus den Beiträgen ihrer Mitglieder in den RSA einzubringen hat (2004: 12,75 %). Zusätzlich fließen in den RSA die nur arbeitgeberseitig aufzubringenden Beiträge aus Mini-Jobs (2003: 0,9 Mrd. €; 2004: 1,8 Mrd. €) ein. Gegengerechnet erhält jede Kasse für jeden ihrer Versicherten den altersdurchnittlichen Beitragsbedarf (auch „standardisierte Leistungsausgaben“ genannt) und den Bedarf aus dem Risikopool.
Im Jahr 2004 wurden durch den Risikostrukturausgleich ca. 16,1 Mrd. € zwischen den Krankenkassen umverteilt.
Der RSA wurde 1992 in Lahnstein als Teil einer großen Gesundheitsreform zwischen der CDU und der SPD vereinbart und war eine flankierende Maßnahme für die ab 1996 geltende freie Kassenwahl und den dadurch verstärkten Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um gute Risiken.
Die Risikounterschiede zwischen den Kassen sind so groß, dass manche Kassen mit gesunden Mitgliedern, die zugleich hohe Einkünfte haben, mit einem Beitragssatz von unter 5 % auskommen könnten, wenn es keinen Risikostrukturausgleich gäbe. Andere Kassen hätten bei geringen Einnahmen und hohen Ausgabenlasten für kranke Mitglieder ohne Risikostrukturausgleich Beiträgssätze von über 20 %.
Risikopool
Zusätzlich wurde ab dem 1. Januar 2002 ein Risikopool eingeführt, der den Krankenkassen für die Betreuung kostenintensiver Patienten einen finanziellen Ausgleich erstattet, also als eine Art Fonds zu verstehen ist. Dieser bezahlt 60 % der bei einem Patienten entstehenden Kosten für stationäre Versorgung, Arzneimittelversorgung, ambulante Dialyse (2002 noch ohne deren ärztlichen Kosten), Krankengeld und Sterbegeld, die über dem Schwellenwert von derzeit 20.450 Euro/Jahr liegen. Dieser Schwellenwert wird jährlich dynamisiert (Basiswert: Bezugsgröße).
Seit 2003 werden nach dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 10. Dezember 2001 im Risikostrukturausgleich für die Teilnehmer an Disease-Management-Programmen (DMP) gesondert die alterspezifischen Leistungsausgaben ermittelt und den Kassen die entsprechend höheren standardisierten Leistungsausgaben (als Beitragsbedarf) angerechnet.
Ab dem Jahr 2007 (Der Beginn des Morbi-RSA wurde nach Angaben des AOK - BV auf den 1. Januar 2009 verschoben!)ist, so hat es der Gesetzgeber beschlossen, abweichend vom bisherigen Verfahren ein direkt morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich durchzuführen (vgl. § 268 SGB V). Dabei soll die Morbidität (Krankheitsanfälligkeit) bestimmter Bevölkerungsgruppen das maßgebliche Kriterium für die Höhe des Beitragsbedarfs, den eine Kasse für einen bestimmten Versicherten aus dem RSA angerechnet erhält, werden. Das Gutachten zu Modellen und Empfehlungen für einen deutschen Morbi-RSA „Klassifikationsmodelle für Versicherte im Risikostrukturausgleich“ liegt inzwischen vor ([1]).
Für diese Änderung werden folgende Gründe angeführt:
Diskussion der Verteilungswirkung
Größte Empfänger des RSA sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Diese erhielten 2005 ca. 12,7 Mrd. € Zahlungen aus dem Risikostrukturausgleich; die Knappschaft erhielt 1,6 Mrd. €. Die größten Einzahler waren die Betriebskassen mit ca. 8,9 Mrd. € und die Angestellten- und Arbeiterersatzkassen mit ca. 4,1 Mrd. €. Von den zahlenden Krankenkassen wird oft ein Überausgleich beklagt. Tatsächlich haben einzelne AOKn und die Knappschaft, die RSA-Geld erhalten, inzwischen einen niedrigeren Beitragssatz als zahlende Krankenkassen.
Dieser Kritik wird entgegengehalten, dass es nicht Aufgabe des RSA sei, identische Beitragssätze für alle Kassen zu garantieren. Wenn der RSA in einem Wettbewerbsrahmen der gesetzlichen Kassen die Aufgabe hat, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen, dann sollen verbleibende Beitragssatzunterschiede nach Durchführung des RSA ein Bild von der Leistungsfähigkeit der Kasse unter Berücksichtigung der Unterschiede in der Versichertenstruktur geben.
Für eine weitere Nebenbedingung „Kassen mit einer 'schlechten' Versichertenstruktur sollen zwar einen Ausgleich bekommen, aber höchstens so viel, dass ihr Beitragssatz immer noch höher ist als der der Zahlerkassen“ sei in diesem Wettbewerbskonzept kein Platz, heißt es.
Quelle: Wikipedia