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einkommen oberhalb der Versicherungs-
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These von zu langen Wartezeiten für Kassenpatienten widersprochen.

In der Sonntagsausgabe des „Tagesspiegels“ hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt, Ärzten drohe ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, wenn sie ihre vertragsärztlichen Pflichten nicht erfüllten und beispielsweise gesetzlich versicherte Patienten länger warten ließen als Privatpatienten. Dazu hat heute in Berlin der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, erklärt:

„Das ist ein Aufreger, der aber der wissenschaftlichen Betrachtung nicht standhält: angeblich zu lange Wartezeiten von Kassenpatienten in Arztpraxen. Der einzige wissenschaftliche Beleg aus jüngster Zeit zu dem Thema ist die Untersuchung der Forschungsgruppe Wahlen (FGW) in unserem Auftrag. Diese Befragung von 4.300 Bürgern hat ergeben, dass zu lange Wartezeiten überhaupt nicht als Problem empfunden werden. Mit solchen Diskussionen wird vom eigentlichen Problem der ambulanten Versorgung abgelenkt, nämlich der chronischen Unterfinanzierung im Gesundheitswesen. Eines darf man auch nicht vergessen: Die Einnahmen, die ein niedergelassener Arzt durch die Behandlung von Privatpatienten hat, kommen letztlich der gesamten Versichertengemeinschaft zugute. Mit den zu geringen Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung alleine kann ein Arzt keine notwendigen Investitionen in seiner Praxis mehr finanzieren.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

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