Etwa 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland
Davon sind ein Viertel i. d. R. nicht mehr erwerbstätige Rentner, das gilbt auch für die Höhe ihrer Beiträge zur Versicherung. Die Leistungen der GKV gehen aber zur Hälfte in die medizinische Versorgung von Rentnern. Das ist die Konsequenz aus dem Versicherungsgedanken/Solidarprinzip das für gesund/krank, jung/alt gleichermaßen gilt.
Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist bei Arbeitnehmern abhängig vom Einkommen (Selbständige und Beamte sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Sozialgesetzbuches und daher nicht versicherungspflichtig). Bei einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann ein Arbeitnehmer als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, einen Versicherungsvertrag bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen abschließen oder theoretisch auch gar nicht krankenversichert sein, wobei dies wegen des hohen Risikos in der Praxis kaum vorkommt.
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt im Jahr 2006 47.250,00 € (3.937,50 € pro Monat). Für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 (40.500 €) versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2006 = 42.300 € (§ 6 Abs. 7 SGB V).
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
Diese Regelungen gelten für das gesamte Bundesgebiet, also im Rechtskreis West und Ost.
Man kann in der gesetzlichen Krankenversicherung auf folgende Arten versichert sein:
Besondere Personenkreise können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen (z.B. privat krankenversicherte Studenten).
Quelle: Wikipedia