Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Versichertenstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung

Etwa 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland

  • Gesamtzahl: 72,6 Millionen das entspricht 87 % der Bevölkerung
    • Pflichtmitglieder: 29,8 Millionen
    • Kostenfrei mitversicherte Familienangehörige: 22,6 Millionen
    • Rentner: 15,6 Millionen
    • freiwillig versichert: 4,6 Millionen
(Quelle BMGS )

Davon sind ein Viertel i. d. R. nicht mehr erwerbstätige Rentner, das gilbt auch für die Höhe ihrer Beiträge zur Versicherung. Die Leistungen der GKV gehen aber zur Hälfte in die medizinische Versorgung von Rentnern. Das ist die Konsequenz aus dem Versicherungsgedanken/Solidarprinzip das für gesund/krank, jung/alt gleichermaßen gilt.

Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist bei Arbeitnehmern abhängig vom Einkommen (Selbständige und Beamte sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Sozialgesetzbuches und daher nicht versicherungspflichtig). Bei einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann ein Arbeitnehmer als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, einen Versicherungsvertrag bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen abschließen oder theoretisch auch gar nicht krankenversichert sein, wobei dies wegen des hohen Risikos in der Praxis kaum vorkommt.

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt im Jahr 2006 47.250,00 € (3.937,50 € pro Monat). Für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 (40.500 €) versicherungsfrei und bei einem privaten Kranken­versicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung ver­sichert waren, beträgt die Jahresar­beitsentgeltgrenze 2006 = 42.300 € (§ 6 Abs. 7 SGB V).

Daraus ergeben sich folgende Konse­quenzen:

  1. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt nicht mehr als 42.750,00 € (3.562,50 € monatlich) beträgt, unterliegen der ­Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
  2. Arbeitnehmer, die im Jahre 2004 versicherungsfrei waren, weil ihr ­regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 46.350 € überstieg, werden vom 1. Januar 2005 an kranken- und pflege­versicherungspflichtig, wenn ihr ­regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 2005 die Grenze von 46.800 € nicht übersteigt (Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 nicht privat krankenversichert waren).
  3. Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 und darüber hinaus auch im Jahr 2004 privat krankenversichert waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über 41.850 € lag, werden ab 1. Januar 2005 kranken- und pflegeversicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeits­entgelt im Jahr 2005 42.300 € nicht übersteigt.
  4. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt von über 42.300 € bleiben auch über den 31. Dezember 2004 hinaus kranken- und pflegeversicherungsfrei.

Diese Regelungen gelten für das gesamte Bundesgebiet, also im Rechtskreis West und Ost.

Man kann in der gesetzlichen Krankenversicherung auf folgende Arten versichert sein:

  • versicherungspflichtig
  • versicherungsfrei
  • freiwillig versichert
  • familienversichert

Besondere Personenkreise können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen (z.B. privat krankenversicherte Studenten).

Quelle: Wikipedia 



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