Zur Äußerung der gesundheitspolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Birgit Bender, wonach die derzeit rund 8,1 Mio. Privatversicherten in einem Schritt in die Bürgerversicherung einbezogen werden können und ein Großteil der Alterungsrückstellungen in den Finanzausgleich der gesetzlichen Kassen fließen soll, erklärt die stellvertretende Verbandsdirektorin Sybille Sahmer:
„Der Vorstoß von Frau Bender bestätigt erneut, dass es bei dem Konzept einer Bürgerversicherung vor allem um eins geht: um die Beschaffung von neuen Finanzierungsmitteln für die gesetzliche
Krankenversicherung. Dafür soll nun ein Weg gefunden werden, wie auf die von den PKV-Versicherten angesparten Kapitalreserven zugegriffen werden kann. Genau das ist und bleibt aber verfassungsrechtlich ausgeschlossen, weil es einer entschädigungslosen Enteignung gleichkäme. Den Alterungsrückstellungen stehen Ansprüche der Versicherten gegenüber, die ihnen nicht entzogen werden können.“
In der
PKV wird ein Teil des Versichertenbeitrags zum Aufbau einer Kapitalreserve verwendet, um den altersbedingten Anstieg der Gesundheitskosten zu finanzieren. Damit ist die Finanzierung der
PKV langfristig für die demographisch bedingte Alterung der Bevölkerung gerüstet. „Die Alterungsrückstellungen als Solidarbeitrag von den Privatversicherten dafür einzufordern, dass sie in der Bürgerversicherung zwangsversichert werden, ist geradezu grotesk. Für die heute privat Versicherten würde die bestehende Kapitaldeckung beseitigt. Die Umlagefinanzierung würde auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet und die nachwachsenden Generationen in noch stärkerem Maße belasten“, so Sahmer.
Quelle:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
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