Gefunden bei Stiftung Warentest:
Patienten verlieren ihren Anspruch auf Krankengymnastik nicht, bloß weil sie alt und gebrechlich sind. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab einer 88-Jährigen recht, deren Krankenkasse ihr die Behandlung trotz ärztlicher Verordnung verweigert hatte (Az. L 16 B 9/07 KR).
Stiftung Warentest: Gleiches Recht für alte Patientin