Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Schmerzmittel nur mit Apotheker-Beratung einnehmen

Schmerzmittel sollten nur nach einer individuellen Beratung durch den Apotheker eingenommen werden. „Schmerzmittel werden häufig unkritisch angewendet – teilweise mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit“, warnt Apotheker Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

„Alle Schmerzmittel unterliegen der Apothekenpflicht. Deshalb sollten sich Verbraucher in der Apotheke auch zu vermeintlich harmlosen Wirkstoffen beraten lassen. “ Das gilt besonders für Kinder, Schwangere oder Stillende, wenn Krankheiten wie Asthma oder Leberschäden bestehen oder wenn gleichzeitig andere Arzneimittel eingenommen werden.

Auch bei rezeptfrei erhältlichen Wirkstoffen sind Nebenwirkungen und Gegenanzeigen zu beachten. Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen oder Diclofenac können Magen und Darm schädigen. Paracetamol ist auch in einigen Kombinationsmitteln gegen Erkältungen enthalten, so dass es bei gleichzeitiger Einnahme verschiedener Arzneimittel zu einer unbeabsichtigten Überdosierung mit Leberschäden kommen kann. Unabhängig vom Wirkstoff sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Empfehlung nicht länger als drei Tage hintereinander und höchstens an zehn Tagen pro Monat eingenommen werden.

Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände



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