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Einschränkung des Versandhandels

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will die Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln bekämpfen und fordert die Politik auf, die Verbraucher aktiv vor den Gefahren von Arzneifälschungen und illegalem Handel via Internet zu schützen. "Eine Einschränkung des Versandhandels auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel würde verhindern, dass Bürger sich arg- und hemmungslos in eine unseriöse und illegale Angebotswelt begeben", erklärte DAV-Vorsitzender Hermann S. Keller zu Beginn des 45. DAV-Wirtschaftsforums in Baden-Baden. Diese Forderung steht im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Dezember 2003.

Mit der Legalisierung des Versandhandels mit Arzneimitteln zum 1. Januar 2004 habe der deutsche Gesetzgeber fahrlässig eine grundlegende Veränderung der Arzneimittelversorgung eingeleitet, sagte Keller. Das "dm"-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 erlaube zudem die Entkopplung von Medikamentenabgabe und Patientenberatung. "Die Gefahren bestehen in einem erhöhten Fälschungsrisiko und unzureichender Beratung der Patienten", sagte Keller. In Drogerien könnten Angestellte den Patienten keine Auskünfte zu den dort von Versandapotheken abzuholenden Medikamenten geben. "Die Apothekerschaft fordert 100 Prozent Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit. Eine sofortige Einschränkung des Versandhandels auf das EU-konforme Maß ist notwendig."

Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände



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