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EuGH bestätigt deutsches System der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern

Deutschlands Apotheker begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der das hierzulande bewährte System der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern bestätigt hat. „Erfreulich ist, dass der EuGH der Souveränität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Arzneimittelversorgung offensichtlich mehr Bedeutung beimisst als die EU-Kommission“, erklärte Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.

Mit der heutigen Entscheidung des EuGH wurde eine Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Krankenhäuser sind in Deutschland berechtigt, ihre Arzneimittelversorgung mit eigenen oder externen Apotheken zu organisieren. Dabei muss bei der Inanspruchnahme externer Apotheken eine Versorgung aus einer Hand gewährleistet sein. Hiergegen richtete sich die EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren. Sie vertrat die Auffassung, dass das Erfordernis der Krankenhausnähe externer Apotheken mit dem EU-Vertrag unvereinbar sei.

Der Gerichtshof folgte dagegen im wesentlichen den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot. Der EuGH sah die deutschen Regelungen als gerechtfertigt an, da sie dem angestrebten Gesundheitsschutz dienen. Darüber hinaus seien sie auch erforderlich, um das von jedem Mitgliedstaat in eigener Verantwortung zu definierende Niveau der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die für öffentliche Apotheken bei der Krankenhausversorgung geltenden Vorschriften stellten lediglich sicher, dass die Qualität der externen Versorgung das Niveau der Qualität durch eigene Krankenhausapotheken erreiche.

Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände



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