Kernelement der Fallpauschalenvereinbarung 2008 (FPV 2008) ist der Fallpauschalen-Katalog, der 1.137 verschiedene abrechenbare Fallpauschalen enthält. Damit verfügt der im Vergleich zum Vorjahr überarbeitete und verbesserte Katalog über 55 zusätzliche Fallpauschalen.
Änderungen wurden im Bereich der Intensivmedizin, der Kinderheilkunde und der Schlaganfall-Behandlung vorgenommen. Dies gilt auch für die Festlegung von Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können. Für 2008 wurden insgesamt 115 Zusatzentgelte vereinbart – 10 mehr als im Jahr 2007.
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2008 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten aus 221 Krankenhäusern kalkuliert. Unter den beteiligten Kalkulationshäusern befanden sich auch 8 Universitätskliniken. Für die Berechnung der Fallpauschalen in Hauptabteilungen standen mit der Kalkulationsstichprobe gelieferte Daten von 2,8 Millionen Krankenhausbehandlungen (Fälle) zur Verfügung. Deutliche Verbesserungen der Datenqualität und somit auch der Kalkulationsergebnisse konnten in diesem Jahr zudem durch eine zielgenauere Plausibilisierungs- und Kalkulationsmethodik erzielt werden.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)