Am 22. Oktober jährt sich die letzte Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zum zwanzigsten Mal. Nach zwei Jahrzehnten Stillstand ist es höchste Zeit, die Weiterentwicklung in der Zahnmedizin mit einem novellierten Regelwerk zu berücksichtigen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat hierfür eine wissenschaftlich fundierte und betriebswirtschaftlich begründete Alternative als Verhandlungsgrundlage mit der Bundesregierung auf den Tisch gelegt: die Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ). Sie spiegelt die Erfahrungen der deutschen Zahnärzte aus Wissenschaft und Praxis wider und hat das Ziel, eine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auf der Höhe der Zeit zu ermöglichen.
Bei der aktuellen Diskussion über die Novellierung der GOZ drohen die Fortschritte in der Zahnmedizin für Patientinnen und Patienten unter den Tisch zu fallen. Der Grund: Das Bundesgesundheitsministerium will die Gebührenordnung für Zahnärzte unter Kostengesichtspunkten statt unter qualitativen Aspekten ändern. Damit würde eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung langfristig verhindert und die große Chance verpasst, den zahnmedizinischen Fortschritt im neuen Regelwerk angemessen zu berücksichtigen.
Betroffen davon sind nicht nur Privatversicherte, sondern auch Kassenpatienten, denn: immer häufiger werden Zusatzleistungen außerhalb der Kassenerstattung vom Patienten getragen. Die BZÄK als Vertretung der deutschen Zahnärzteschaft fordert daher eine grundlegende Reform der GOZ und keine "Novelle light". Andernfalls wird eine veraltete Zahnmedizin langfristig festgeschrieben - auf Kosten der Prävention und zeitgemäßer qualitativer Anforderungen.
"Die Bürgerinnen und Bürger haben in einem hoch entwickelten Industrieland wie Deutschland einen Anspruch auf eine moderne und nachhaltige Zahnmedizin. Unser Vorschlag hierfür liegt mit der HOZ auf dem Tisch. Wir hoffen, dass die Bundesregierung diesen zur Grundlage der Novellierung nimmt. Sie muss gemeinsam mit der deutschen Zahnärzteschaft eine Gebührenordnung auf den Weg bringen, die eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin zu verantwortbaren Kosten ermöglicht", so der Präsident der BZÄK Dr. Dr. Weitkamp.
Die nächste Gelegenheit hierzu besteht Ende Oktober. Dann soll der erste Teil (Verordnungsteil) im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die GOZ-Novelle abgeschlossen sein. "Die novellierte GOZ sollte die Ärzte unterstützen, moderne wissenschaftliche Erkenntnisse in die zahnmedizinische Alltagsarbeit zu integrieren. Aktuell besteht allerdings die Gefahr, dass der langjährige Stillstand durch das neue Verordnungswerk zementiert wird", so Weitkamp abschließend.
Quelle: Bundeszahnärztekammer