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Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat anlässlich der Vorstellung des zweiten Prüfberichts des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) erneut darauf hingewiesen, dass es in Deutschland "strukturelle menschenrechtliche Defizite" in der Altenpflege gebe. "Die Mängel betreffen so viele Personen und so wesentliche Bereiche der Pflege, dass man davon ausgehen muss, dass sie strukturbedingt sind", erklärte Valentin Aichele, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

"Es kann nicht sein, dass die alten Menschen mit Eintritt von Hilfe- und Pflegebedarf praktisch ihre fundamentalen Rechte verlieren", sagte Aichele. Er begrüßte deshalb die Empfehlung des MDS, wonach Einrichtungen der Altenpflege zu schließen seien, wenn die Gesundheit von Heimbewohnerinnen und -bewohnern geschädigt wird.

Gleichzeitig sei das Verständnis von Pflegequalität weiter zu verbessern. Aichele empfahl, "der MDS müsse bei der Begutachtung von Pflegediensten noch stärker als bislang menschenrechtliche Aspekte in die Prüfung einbeziehen." Zum Beispiel müssten die Rechte auf Selbstbestimmung und körperliche Integrität bei der Beurteilung von Pflegequalität angemessen berücksichtigt werden, so Aichele.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte im Juni 2006 eine Studie zum Thema "Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege" veröffentlicht und damit die Diskussion über die menschenrechtlichen Fragen in der Altenpflege angestoßen.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte



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