Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Nicht alle Tabletten dürfen geschluckt werden

Einige Tabletten dürfen nicht geschluckt werden, sondern sollten unter der Zunge oder in der Wangentasche gehalten werden, um dort zu zergehen. Die enthaltenen Arzneistoffe gelangen über die Mundschleimhaut ins Blut. Da die Arzneistoffe ohne vorherige Leberpassage direkt ins Blut gelangen, setzt ihre Wirkung meist sehr schnell ein. Angewendet werden diese Arzneiformen beispielsweise bei der Behandlung von Angina pectoris-Anfällen oder bei akuten Schmerzzuständen.

„Damit die gewünschte schnelle Wirkung erzielt werden kann, dürfen Schmelztabletten nicht geschluckt werden, sondern sollten langsam im Mund zergehen “, so Professor Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände



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