Herr Neumann recherchiert nun nach dem Anbieter dieser Dienstleistung und fragt bei der Beratungsstelle der UPD in Potsdam nach. Zudem ist er irritiert darüber, auf welchem Wege Frau Schröder seine Telefonnummer ermittelt hat.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD warnt ausdrücklich vor solchen Angeboten. Die Erstellung einer Patientenverfügung bedarf einer intensiven Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen bezüglich einer schweren Krankheit oder eines Unfalles. Eine Beratung hierzu ist von unabhängiger und neutraler Stelle erforderlich. Die Mitarbeiter der UPD treten unter keinen Umständen unaufgefordert mit Bürgern in Kontakt, um ein solches Angebot zu machen. Die UPD weist zudem darauf hin, dass sie persönliche Beratungen in den Beratungsstellen grundsätzlich kostenlos anbietet.
Weitere Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erhalten Interessierte in allen UPD Beratungsstellen sowie darüber hinaus zum Beispiel auch über die Verbraucherzentralen oder das Bundesministerium der Justiz.
Die Beratungsstellen der UPD und ihre direkten Kontaktdaten sind im Internet unter www.upd-online.de hinterlegt. Ergänzend dazu steht Ratsuchenden das bundesweite UPD Beratungstelefon montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr zur Verfügung (01803 / 11 77 22, 9 ct./ Minute (Selbstkostenpreis) aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen).
Quelle: Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)