„Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums, hilfebedürftige Privatversicherte zwangsweise in die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) abzuschieben oder ihren Versicherungsbeitrag willkürlich zu kappen, sind für die
private Krankenversicherung völlig inakzeptabel. Sie wären ein sozialpolitischer Irrweg.
Der Staat kann seine verfassungsrechtliche Pflicht, das Existenzminimum zu garantieren, nicht auf Dritte abwälzen. Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 sowie vom 09.02.2010 gehört die Krankenversicherung zum verfassungsrechtlich verbürgten Existenzminimum, und zwar gleichermaßen die private wie die gesetzliche
Krankenversicherung. Der Gesetzgeber muss daher die bestehende Deckungslücke für Hilfebedürftige schließen, indem endlich wieder vollständige Krankenversicherungsbeiträge erstattet werden. Eine zwangsweise Überführung hilfebedürftiger Privatversicherter in die
GKV kommt für den PKV-Verband nicht infrage. Die
private Krankenversicherung bekennt sich ohne Wenn und Aber zum lebenslangen
Schutz für ihre Versicherten. Zu jeder Versicherung gehört dabei eine dem jeweiligen Tarif entsprechende Beitragszahlung. Eine willkürliche Kappung dieses Beitrags durch den Gesetzgeber ist nicht hinnehmbar. Der Staat muss seine sozialpolitische Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums erfüllen.
Der PKV-Verband plädiert seit jeher für eine ordnungspolitisch saubere Lösung, indem für Hilfebedürftige ein kostendeckender staatlicher Zuschuss für einen angemessenen Versicherungsschutz gewährt wird. Dies entspricht auch der bestehenden Rechtslage in der Sozialhilfe. Ebenso muss der Gesetzgeber das Problem lösen, dass es infolge der gesetzlichen Pflicht zur Versicherung eine wachsende Zahl von Nichtzahlern gibt, die die Versichertengemeinschaft unzulässig belasten.“
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