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einkommen oberhalb der Versicherungs-
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Arzneihersteller zahlt Prämien für Medikamenteneinsatz

Die Marketingstrategien der Pharmaindustrie werden immer ausgefeilter. Statt in teure Werbekampagnen zu investieren, setzen viele Arzneimittelhersteller in jüngster Zeit verstärkt auf das Direktmarketing beim Arzt. Aktuelles Beispiel: die Pharmafirma Novo Nordisk. Sie bietet Ärzten so genannte „Forschungsvorhaben“ an. Durch vertraglich fixierte hohe Geldzahlungen wird versucht, Ärzte zum Verschreiben eines neuen Arzneimittels zu bewegen. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordern gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband die Selbstkontrollorgane der Pharmaindustrie dringend auf, solche Geschäftsmethoden zu sanktionieren und dafür zu sorgen, dass sie künftig unterbleiben. Denn ein solches Vorgehen ist in höchstem Maß unethisch und unverantwortlich.

In dem konkreten Fall geht es um den Einsatz so genannter Insulinanaloga bei der Behandlung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2. Für das Verschreiben zweier bestimmter Präparate des Herstellers bei 100 Patienten bietet dieser den Ärzten eine Zahlung von insgesamt 10.000 Euro an. Der Arzt wird laut Vertrag aufgefordert, „nach Beendigung des Forschungsvorhabens die Forschungsergebnisse in einem detaillierten Abschlussbericht zusammenzustellen“ und „Novo Nordisk Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Ergänzungs- und Änderungsvorschlägen [zu] geben“, so dass Zweifel an der Unabhängigkeit der „Forschung“ bestehen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Jahr 2006 entschieden, dass diese kurzwirksamen Insulinanaloga nur noch in wenigen Ausnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass die Insulinanaloga keine therapeutische Verbesserung darstellen, aber deutlich teurer sind als das herkömmliche Humaninsulin. Abgesehen von der moralisch zweifelhaften Vorgehensweise von Novo Nordisk kann derzeit ein Gesundheitsrisiko für Patienten nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, weil Langzeituntersuchungen fehlen. Fest steht dagegen, dass eine Umstellung zahlreicher Patienten auf die wesentlich teureren Präparate – ohne dass ein erkennbarer Nutzen dies rechtfertigt – sowohl den Patienten als auch Versicherten, Krankenkassen und der Ärzteschaft insgesamt schadet.

Quelle: GKV - Die gesetzlichen Krankenkassen



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