Michaela Schwabe von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hat im ZDF-Chat Fragen zum Thema "Rückkehr in die Krankenversicherung" beantwortet.
Zum Beispiel:
Frage: Ich bin seit 1996 in Frankreich durch meine Berufstätigkeit gesetzlich versichert. Jetzt will ich zurück nach Deutschland und mich dort versichern. Muss mich die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland aufnehmen?
Michaela Schwabe: Ja, aufgrund europäischen Rechts gelten Ihre Versicherungszeiten in Frankreich als Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich auf jeden Fall freiwillig dort versichern.
Das gesamte Chat-Protokoll finden Sie beim ZDF.
Außerdem: Weitere Tipps zum Thema "Rückkehr in die Krankenversicherung".