Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Rückkehr in die Krankenversicherung

Michaela Schwabe von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hat im ZDF-Chat Fragen zum Thema "Rückkehr in die Krankenversicherung" beantwortet.

Zum Beispiel: 

Frage: Ich bin seit 1996 in Frankreich durch meine Berufstätigkeit gesetzlich versichert. Jetzt will ich zurück nach Deutschland und mich dort versichern. Muss mich die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland aufnehmen?

Michaela Schwabe: Ja, aufgrund europäischen Rechts gelten Ihre Versicherungszeiten in Frankreich als Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich auf jeden Fall freiwillig dort versichern.

Das gesamte Chat-Protokoll finden Sie beim ZDF.

Außerdem: Weitere Tipps zum Thema "Rückkehr in die Krankenversicherung"



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