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Keine Vorzugsbehandlung bei Transplantationen für Privatversicherte

Laut einer Meldung in der Ausgabe der Bild-Zeitung vom 10. Oktober 2007 behauptet der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg, Privatpatienten würden bei Organ-Transplantationen bevorzugt behandelt werden. Dagegen wehrt sich der Verband der privaten Krankenversicherung und stellt fest:

Die Behauptung, dass Privatpatienten häufiger Organ-Transplantationen erhalten als gesetzlich Versicherte, ist falsch. Es gibt in Deutschland klare Regeln darüber, wie Spenderorgane an ihre Empfänger gelangen. Diese Regeln gelten unabhängig vom Versichertenstatus. Privatversicherte erhalten also keine bevorzugte Behandlung bei Organ-Transplantationen.

Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte gestern bereits richtig gestellt, dass bei Organ-Transplantationen ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit und nicht nach Versichertenstatus entschieden werde. Das BMG hatte zudem deutlich gemacht, dass Wodarg aus Zahlen des Ministeriums falsche Schlüsse gezogen habe.

Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V.



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