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einkommen oberhalb der Versicherungs-
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Versicherungspflicht für bisher Nichtversicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen rufen bisher nicht krankenversicherte Menschen erneut auf, sich bei den Krankenkassen zu melden, um einen Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Bislang machen noch zu wenige nichtversicherte Menschen von den neuen Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung Gebrauch.

Bis zum 01.08.2007 haben sich nur 42.914 bislang unversicherte Menschen bei den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert; das sind deutlich weniger als von der Bundesregierung mit der Einführung der Versicherungspflicht zum 01.04.2007 prognostiziert. Die Regierung ging von etwa 400.000 Menschen aus, die keinen Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben. Die Zahl sei wahrscheinlich zu hoch gegriffen, vermuten die Krankenkassenverbände.

Die Verbände erklärten diese Diskrepanz damit, dass möglicherweise durch die Einführung der Versicherungspflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II im Jahre 2005 viele Menschen doch schon einen Versicherungsschutz gehabt hätten. Zudem seien neben den gesetzlichen Krankenkassen auch noch andere Träger für die Absicherung im Krankheitsfalle zuständig (etwa bei Bezug von Sozialhilfeleistungen oder bei Anspruch auf Kranken- und Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz). Auch die private Krankenversicherung muss - wenn die Voraussetzungen vorliegen - seit dem 01.07.2007 nichtversicherten Personen einen Standardtarif anbieten.

Die Spitzenverbände warnten davor, bewusst auf den Versicherungsschutz zu verzichten, um Beiträge zu sparen. Im Krankheitsfall könnten erhebliche Kosten auf die Menschen zukommen, wenn sie keine Versicherung abgeschlossen hätten. Allerdings müssten die Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007 gezahlt werden.

Der Krankenversicherungsschutz ist ab dem 01.04.2007 von der gesetzlichen Krankenkasse sicherzustellen, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, auch wenn diese Versicherung Jahrzehnte zurückliegt. Wenn diese ursprüngliche Krankenkasse nicht mehr besteht, ist die Rechtsnachfolgerin zuständig. Bestand vor dem 01.04.2007 zuletzt eine private Krankenversicherung, kommt eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande. Dann ist die private Krankenversicherung zuständig. Wer bisher noch nie gesetzlich oder privat krankenversichert war, kann die Krankenkasse frei wählen. Ausnahme: Beamte oder hauptberuflich Selbstständige. Diese müssen sich an die private Krankenversicherung wenden. Eine Versicherung bei einer privaten oder gesetzlichen Versicherung kommt nicht zustande, wenn bereits ein ausreichender anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall (z. B. bei Sozialhilfeempfängern oder Asylbewerbern) besteht.

Quelle: GKV - Die gesetzlichen Krankenkassen



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