Die private Krankenversicherung (PKV) ist für alle Angestellte und Arbeiter mit einem jährlichen Brutto-
einkommen oberhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze (48.150 EUR) und für Selbstständige ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Seite können Sie einen individuellen und unverbindlichen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung einholen. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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Versicherungspflichtgrenze 2009

Ab dem 1. Januar 2009 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bundeseinheitlich auf 48.600 Euro festgesetzt. Diese Grenze ist sowohl Jahresarbeitsentgeltgrenze als auch Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 44.100 Euro für das Jahr 2009 betragen.

Grundlage für die Berechnung ist die Steigerungsrate der durchschnittlichen Bruttolöhne- und -gehälter im Jahr 2006, die das Statistische Bundesamt ermittelt hat. Die Zahlen werden jährlich um die so genannte "Lohnzuwachsrate" angepasst. Die Lohnzuwachsrate 2006 beträgt sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern ein Prozent.

 



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