Das Scheitern des Privatpatienten-Wahltariftarifs der Techniker
Krankenkasse zeigt, dass solche Wahltarife in der gesetzlichen
Krankenversicherung ein Fremdkörper sind. Wahl- und Zusatztarife haben in einer staatlich subventionierten Sozialversicherung nichts zu suchen, sie sind ein ordnungspolitischer und versicherungstechnischer Irrtum. Da anders als in der
privaten Krankenversicherung die Wahl- und Zusatztarife von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht risikogerecht kalkuliert werden können, sind diese Tarife strukturell unterfinanziert.
Die
private Krankenversicherung garantiert nach den Regeln des Versicherungsrechts eine lebenslange Gültigkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dagegen können die Wahltarife der gesetzlichen Kassen bei Unterkalkulation jederzeit geschlossen werden. Es kann also passieren, dass Versicherte jahrelang in einen Tarif einzahlen, ohne je von dessen Leistungen profitieren zu können, weil er vor ihrer Erkrankung geschlossen wird.
Überdies schaden solche Wahl- und Zusatztarife als Konkurrenzangebot sozialrechtlich privilegierter
Krankenkassen dem Wettbewerb auf einem funktionierenden Privatversicherungsmarkt. Der PKV-Verband erwartet daher, dass der Gesetzgeber nun die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP versprochene Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung beim Angebot von Wahl- und Zusatztarifen schnellstmöglich umsetzt.
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